Abschlussarbeiten
rechtssicher und fristgerecht
Die Erstellung handelsrechtlicher und steuerrechtlicher Jahresabschlüsse inkl. der Übermittlung der sogenannten E-Bilanz sowie Gewinnermittlungen nach § 4 Abs. 3 EStG und Übermittlung an die Finanzbehörden ist bei uns in guten Händen. Wir führen diese Arbeiten sowohl für Mandanten durch, die über ein eigenes Rechnungswesen verfügen, als auch in Fällen, bei denen die Finanzbuchhaltung durch uns gefertigt wird.
"Wer die Pflicht hat, Steuern zu zahlen, der hat auch das Recht, Steuern zu sparen" (Helmut Schmidt)