Pflichtprüfungen von Jahresabschlüssen
Wir führen Pflichtprüfungen nach § 316 HGB sowohl für Einzel- als auch für Konzernabschlüsse durch. Die Anzahl der Pflichtprüfungen beläuft sich auf jährlich über 25. Dabei werden mittelgroße und große Gesellschaften im Sinne des § 267 HGB betreut.
Freiwillige Prüfungen von Jahresabschlüssen
Bei mehr als 30 Gesellschaften nehmen wir aufgrund von Satzungsklauseln oder der Vorgaben von Kreditgebern freiwillige Abschlussprüfungen vor.
Sonstige Prüfungen
Wir prüfen unter anderem Verschmelzungsvorgänge, Sachkapitalerhöhungen sowie Gründungsvorgänge. Außerdem führen wir Prüfungen nach der Makler- und Bauträgerverordnung durch.
Prüfungszulassung (Peer Review)
Aufgrund der Qualitätskontrolle nach § 57a WPO wurde der UTG Treuhand GmbH am 12. 12. 2012 von der Wirtschaftsprüferkammer Berlin die Angemessenheit und Wirksamkeit des Qualitätssicherungssystems bescheinigt. Demnach ist die UTG Treuhand GmbH berechtigt, gesetzliche Pflichtprüfungen durchzuführen.
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